UNSER WILLKOMMENSGESCHENK
Kostenlose Vorteile für unsere Gäste
mit der "AlgundCard" als
unser Geschenk.
Weitere Detail-Infos hier »
UNSER WILLKOMMENSGESCHENK FÜR SIE!
Unbegrenzt mobil & kulturell unterwegs in Südtirol...
"GuestPass Algund“ enthält folgende Exklusivleistungen:
Diese Karte ist ein exklusives Angebot der teilnehmenden Mitgliedsbetriebe des Tourismusvereines Algund und ist für Sie mit einem Aufenthalt in unserer Residence kostenlos!
Wir sorgen für Sie...
…wir stellen Ihnen im Appartement Händedesinfektionsgel, Einweghandschuhe und einen Mund- und Nasenschutz bereit
…in unserer Residence haben wir 15 Desinfektionsstationen für Sie vorbereitet
…alle Appartements werden vor der Anreise selbstverständlich gründlich gereinigt und desinfiziert
…die öffentlichen Bereiche unserer Residence, die Treppengeländer, Türklinken, Lichtschalter und Fahrstuhlknöpfe werden regelmäßig desinfiziert
„Hirzer Urlaubsfreude“ (fast) wie immer…
…unser Hallenbad sowie Freibad sind geöffnet (hier gibt es eine maximale Personenanzahl von 1 Person /10m², sowie einen Mindestabstand von 1 Meter im Wasser)
…der Fitnessraum ist geöffnet
…Frühstück vom Buffet sowie unser Brötchenservice sind gern möglich
…die Bar und die Terrasse sind geöffnet
Auf den Hot Whirlpool sowie die Saunen müssen wir derzeit voraussichtlich noch verzichten, da die momentanen gesetzlichen Vorgaben für uns nicht gewissenhaft erfüllbar sind.
Urlaubsgenuss… für alle Sinne
… die Restaurants, Museen und Geschäfte in Algund und Umgebung sind wie gewohnt geöffnet
… die öffentlichen Verkehrsmittel, der Sessellift und die umliegenden Seilbahnen sind planmäßig in Betrieb und mit einem Mund- Nasenschutz nutzbar
… die Almen und Hütten sind geöffnet also nichts wie los und rauf auf die Berge
Wir danken für Ihre Mithilfe
· Regelmäßiges Händewaschen / desinfizieren
· Tragen des Mund- Nasenschutzes
· Abstand halten
In Südtirol ist das Bedecken von Mund und Nase bei Tätigkeiten oder Bewegungen außerhalb der eigenen Wohnung und beim Kontakt mit anderen Personen Pflicht (ausgenommen Kinder bis zum Schulalter), und zwar immer dann, wenn man andere Menschen trifft, und einen Mindestabstand von 1 Meter nicht wahren kann.
Zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens muss zudem überall dort Mund-Nasenschutz getragen werden, wo die Gefahr von Menschenansammlungen besteht, z.B. in der Nähe von Bars und Lokalen (gemäß Verordnung Nr. 35 vom 17. August 2020).
In Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben muss in geschlossenen Räumen immer ein Schutz der Atemwege getragen werden, unabhängig vom zwischenmenschlichen Abstand von anderen Personen. Eine Ausnahme von der Pflicht zum Tragen des Schutzes der Atemwege besteht z. B. weiterhin an den Tischen der Räume zur Verabreichung von Speisen und/oder Getränken. Am Tresen kann ebenfalls, ausschließlich für die unbedingt notwendige Zeit des Verzehrs, auf das Tragen eines Schutzes der Atemwege verzichtet werden.
Weitere wichtige Infos finden Sie unter folgendem Link
Stand Herbst 2020